Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen für den gesamten Geschäftsverkehr der Adlos AG (Adlos), insbesondere für alle Lieferungen der Adlos.
1.2
Die AGB gelten, sobald sie Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden geworden sind. Dies ist dann der Fall, wenn die AGB ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet werden aber auch dann, wenn die Adlos auf die AGB verweist, sei es durch Beilage zu oder Abdruck auf Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen oder sei es durch Bekanntgabe des Links auf die Webseite von Adlos, wo der Text dieser AGB eingesehen werden kann (www.adlos.com).
1.3
Widersprechen individuelle Vereinbarungen im Einzelfall diesen AGB, so gehen die individuellen Vereinbarungen vor. Widersprechen diese AGB den AGB des Kunden, so gehen die AGB der Adlos vor.
1.4
Unter schriftlicher Vereinbarung im Sinne von Ziff. 1.1 ist Schriftform, Fax und Email zu verstehen.
1.5
Unter „Kunde“ ist diejenige natürliche oder juristische Person zu verstehen, welche mit der Adlos in eine Geschäftsbeziehung tritt.
1.6
Unter „Produkt“ sind alle von Adlos hergestellten, entwickelten und/oder gelieferten beweglichen Sachen, insbesondere Systeme, Steuerungen und elektronische Baugruppen, zu verstehen.
2 Offertgültigkeit und Vertragsabschluss
2.1
Offerten von Adlos sind 30 Tage ab Offertdatum gültig.
2.2
Der Vertrag zwischen Adlos und dem Kunden bedarf keiner bestimmten Form.
3 Liefertermine
3.1
Liefertermine sind, soweit wie möglich, einzuhalten.
3.2
Kann Adlos einen Liefertermin nicht einhalten, muss der Kunde der Adlos eine schriftlich angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen gewähren, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. Der Rücktritt hat innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Nachfrist zu erfolgen.
3.3 I
st der Lieferverzug auf einen Grund zurückzuführen, der nicht bei der Adlos liegt, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Rohstoffknappheit, Lieferverzögerungen bei Lieferanten oder Sublieferanten, sowie Fälle in denen der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z.B. Bekanntgabe von technischen Spezifikationen etc.) verletzt, so tritt kein Verzug ein und die Lieferpflicht von Adlos ist bis zum Wegfall des Verzugsgrundes sistiert. Die Lieferfrist startet erneut nach Wegfall des Verzugsgrundes. In diesen Fällen besteht keinerlei Haftung für Verzugs- oder Rücktrittschäden des Kunden.
3.4
Ist der Lieferverzug durch Adlos verursacht, dann ist die Haftung der Adlos im Falle von Absicht und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
4 Lieferung und Retouren
4.1 Lieferungen erfolgen ex works (EXW gemäss Incoterms 2010) sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2
Adlos ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferung anzunehmen.
4.3
Adlos ist nicht verpflichtet, Ware zurück zu nehmen, die der Kunde nicht mehr benötigt.
5 Gefahrtragung
5.1
Die Gefahr geht mit Übergabe der Produkte an den Kunden oder an den beauftragten Frachtführer auf den Kunden über. Ungeachtet dessen, wer den Auftrag zur Beförderung oder den Versand erteilt hat und die Beförderung oder den Versand bezahlt. (EXW gemäss Incoterms 2010)
5.2
Im Falle der Nichteinhaltung eines vereinbarten oder von der Adlos gesetzten Abholtermins durch den Kunden, geht die Gefahr mit Ablauf dieses Termins auf den Kunden über. Einer separaten Mitteilung hierfür durch Adlos bedarf es nicht.
6 Gewährleistung
6.1
Adlos leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte den schriftlich vereinbarten oder von Adlos schriftlich zugesicherten Produktespezifikationen entsprechen.
6.2
Adlos leistet keine Gewähr für Mängel, welche die Folge von Ursachen gleich welcher Art sind wie zum Beispiel: Transportschäden, Schäden aus unsachgemässer Lagerung, Verarbeitung oder Bedienung der Produkte.
6.3
Stellt Adlos dem Kunden Werkzeuge, Formen oder Geräte zur Verarbeitung der Produkte entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung, so übernimmt Adlos keine Haftung für die damit hergestellten Erzeugnisse.
6.4
Der Kunde hat die gelieferten Produkte nach der Lieferung auf allfällige Mängel zu prüfen und allfällige Mängel binnen 14 Tagen nach Gefahrübergang (Ziff. 5) schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das gelieferte Produkt vom Kunden als mängelfrei akzeptiert.
6.5
Entdeckt der Kunde allfällige verdeckte Mängel später, so hat er diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab deren Entdeckung, schriftlich zu rügen. Im Falle der Ablauf dieser Frist hat der Kunde sein Gewährleistungsrecht verwirkt.
6.6
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang (Ziff. 5). Danach sind alle Gewährleistungsansprüche des Kunden nichtig.
6.7
Im Falle einer rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Kunden lediglich ein Nachbesserungsrecht und kein Preisminderungs- oder Wandlungsrecht zu. Der Kunde muss das mangelhafte Produkt auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr retournieren. Adlos verpflichtet sich, den Mangel innert nützlicher Frist zu beheben, einen Ersatz zu liefern. Falls der Mangel unwesentlich ist, gewährt Adlos eine angemessene Preisminderung.
6.8
Die Zahlung des vereinbarten Preises ist in jedem Fall zum vereinbarten Zahlungstermin fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, im Falle eines mangelhaften Produkts, die Zahlung des vereinbarten Preises ganz oder teilweise zu stunden.
6.9
Die Adlos haftet nicht für Mangelfolgeschäden.
7 Preise und Zahlungsbedingungen
7.1
Es gelten die Listenpreise der Adlos, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Preise verstehen sich ex works (EXW gemäss Incoterms 2010) ab Erfüllungsort und ohne Verpackung.
7.2
Adlos ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die Preise der eingesetzten Rohstoffe wesentlich verändern. Eine Veränderung der Rohstoffpreise ab plus 5% gilt als wesentlich.
7.3
Lieferungen erfolgen gegen Rechnung, sofern nicht eine andere Zahlungsart vereinbart wurde. Die Rechnungen der Adlos sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7.4
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer förmlichen Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzugs ist ein Verzugszins von 6% geschuldet.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Adlos.
8.2
Adlos ist ermächtigt, ohne weitere Mitwirkung des Kunden die allenfalls nötigen Massnahmen zu treffen, um den Eigentumsvorbehalt entstehen zu lassen, namentlich diesen im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
9 Eigentum an Werkzeugen, Formen und Geräten
9.1
Alle Werkzeuge, Formen und Geräte, die für die Herstellung der Produkte benützt werden, sind Eigentum der Adlos, auch wenn deren Herstellungs- oder Anschaffungskosten ganz oder teilweise vom Kunden getragen worden sind.
9.2
Adlos verpflichtet sich, mit Werkzeugen, Formen und Geräten, deren Herstellung oder Anschaffung der Kunde vollständig bezahlt hat, ohne anderslautende Abmachung nicht für Dritte zu produzieren.
9.3
Erfolgt während fünf Jahren ab der letzten Lieferung keine Nachbestellung, so ist Adlos berechtigt, über die Werkzeuge, Formen und Geräte eigenmächtig zu verfügen, insbesondere sie zu vernichten oder damit für Dritte zu produzieren, auch wenn der Kunde diese vollständig bezahlt hat.
9.4
Adlos ist nicht verpflichtet Werkzeuge, Formen und Geräte dem Kunden zur Verfügung zu stellen, auch wenn der Kunde deren Herstellung oder Anschaffung vollständig bezahlt hat.
9.5
Stellt Adlos dem Kunden Werkzeuge, Formen und Geräte zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum von Adlos. Der Kunde hat diese Werkzeuge, Formen und Geräte nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer sauber gereinigt der Adlos zurückzubringen. Der Kunde haftet für die Abnützung und für alle Beschädigungen sowie für die Kosten einer allfälligen Nachreinigung.
10 Änderung der AGB
10.1
Die Adlos behält sich vor, die AGB einseitig abzuändern.
10.2
Die abgeänderten AGB gelten als vereinbart, wenn sie dem Kunden übermittelt oder auf der Internetseite der Adlos (www.adlos.com) bekannt gegeben werden und sich der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Übermittlung respektive Bekanntmachung schriftlich gegen deren Geltung ausspricht.
11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1
Auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Adlos und Kunden ist ausschliesslich liechtensteinisches Recht anwendbar.
11.2
Gerichtsstand ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.
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adlos AG
Föhrenweg 14
LI-9496 Balzers